Quartiersbüro
Dieses Projekt wird aus Mitteln des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finanziert.
Seniorenkino am 15. Januar 2025
Zum Auftakt des neuen Jahres zeigt das Seniorenkino am Mittwoch, 15. Januar, eine moderne Komödie aus dem Jahr 2015. Beginn des Films ist um 15 Uhr. Getränke und Popcorn stehen natürlich bereit! Der Film wird zur Verständlichkeit mit Untertiteln für Hörgeschädigte gezeigt.
Das monatliche Seniorenkino findet nun regelmäßig im „Treffpunkt Mitte“ (dem früheren Milchhäuschen), Sebalder Straße 7, statt.
Nächste Termine für Spielenachmittag und Handarbeitstreff
Der Spielenachmittag startet wieder am Donnerstag, den 16. Januar 2025. In gemütlicher Runde können hier Brett- und Kartenspiele gespielt und ausprobiert werden.
Der Handarbeitstreff beginnt im neuen Jahr am Donnerstag, den 09. Januar 2025 um 10.00 Uhr, ebenfalls im Treffpunkt Mitte. Jeder kann hier sein eigenes Werkstück mitbringen und in gemütlicher Runde bei Gesprächen und einer Tasse Kaffee daran weiterarbeiten.
Neue Beratungstermine für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Herr Rößler vom Betreuungsverein der AWO Forchheim berät nach vorheriger Anmeldung kostenfrei über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigt, oder sich erstmalig mit dem Thema auseinandergesetzt wird.
Termine können für Donnerstag, 16. Januar, Mittwoch, 26. Februar, und Mittwoch, 26. März, vereinbart werden. Die Beratungen finden jeweils am Vormittag, oder im Februar und März am Spätnachmittag im „Treffpunkt Mitte“, Sebalder Straße 7, in Dormitz statt.
Zur Terminvereinbarung ist Herr Rößler unter Tel. 09191-3405050 oder per E-Mail an zu erreichen.
Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege in Dormitz
Der Pflegestützpunkt Forchheim bietet ab September 2023 im Rahmen einer Außensprechstunde persönliche Beratung in Dormitz an. Jeweils am ersten Freitag im Monat findet eine Beratung nach Voranmeldung im „Bürgertreff Mitte“, dem ehemaligen Milchhäuschen, Sebalder Straße 7, statt.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Telefon: 09191 86-2290
E-Mail:
Angehörige oder Betroffene werden neutral, individuell und kostenlos beraten.
Der Pflegestützpunkt
verschafft Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Hilfs- und Unterstützungsangebote rund um das Thema Pflege und Wohnraumanpassung
berät Sie umfassend
zum Thema Pflegebedürftigkeit – auch vorsorgend
zu Entlastungs- und Unterstützungsangeboten
bei der Finanzierung der Pflege
informiert Sie über das Pflege- und Dienstleistungsangebot im Landkreis Forchheim (u.a. zu ambulanten, teilstationären und vollstationären Angeboten)
vermittelt Sie bei Bedarf an weiterführende Beratungs- und Fachstellen (z.B. an die Fachstelle für pflegende Angehörige)
unterstützt Sie bei der Antragstellung
hilft Ihnen Lösungswege bei Streitfragen zum Thema Pflege zu finden
Der Pflegestützpunkt für den Landkreis Forchheim bündelt eine Vielzahl an Informationen und Hilfen rund um das Thema Pflege und hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen sich zu orientieren und die richtige Form der Unterstützung zu finden.
Träger des Pflegestützpunktes Landkreis Forchheim
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Forchheim wird gemeinsam vom Landkreis Forchheim, den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und dem Bezirk Oberfranken getragen und finanziert.
Ehrenamtliche Unterstützung pflegebedürftiger Menschen gegen
Aufwandsentschädigung
Seniorinnen und Senioren mit Hilfebedarf stehen oft vor den Fragen: „Wer nimmt sich Zeit für einen Spaziergang mit mir? Wer unterstützt mich im Haushalt, zum Beispiel beim Putzen, Waschen oder Einkaufen? Wer begleitet mich zu Arzt oder Behörden?“ Die Angehörigen sind zum Teil berufstätig oder leben nicht vor Ort, ambulante Pflegedienste und andere Dienstleistungsunternehmen haben nicht immer genügend Kapazitäten frei, so dass bürgerschaftliche Hilfe Gold wert ist.
Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne sozial engagieren, können als ehrenamtlich tätige Einzelperson hilfebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 durch Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Dienste unterstützen. Als Anerkennung für ihre Hilfe erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, den Pflegebedürftige
erhalten, abgerechnet wird. Als Einzelhelfer oder -helferin tätig werden kann jede private Person ab dem 16. Lebensjahr. Sind pflegebedürftige und unterstützende Person bis zum 2. Grad verwandt, ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ausgeschlossen.
Eine einmalige Schulung von acht Unterrichtseinheiten zur Vermittlung von Basiswissen ist Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse. Hiervon leider ausgenommen sind Personen mit bestimmten Ausbildungen oder Berufserfahrung, etwa im Pflege-, Gesundheits- oder Hauswirtschaftsbereich. Die Schulungen finden online und wöchentlich statt. Nähere
Informationen finden Sie auf www.einzelperson-bayern.de
Beratung erhalten Sie telefonisch unter 0951 / 85 512 oder per-Mail an
- Quartiersmanagementbüro im Rathaus von Dormitz –
Susanne Fleischmann-Büttner Tel.: 09134 – 996943 E-Mail: |
Gemeinde Dormitz
Sebalder Str. 12
91077 Dormitz
Tel.: +49 (0) 9134 / 9969 -0
Öffnungszeiten Rathaus