Veranstaltungsabsagen innerhalb der Gemeinde Dormitz

Dormitz

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gilt für Veranstaltungen über 1.000 Personen ein bayernweites Verbot. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bayerische Staatsregierung am Mittwoch, 11. März, erlassen. Die Vorgabe gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es – wie von der Staatsregierung empfohlen - weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Die Gesundheitssicherheit der Bevölkerung geht diesen Veranstaltungen vor, weshalb wir uns für eine Absage verschiedener Veranstaltungen, welche für die nächsten Wochen geplant waren, entschieden haben. Über etwaige neue Termine werden wir Sie gegebenfalls informieren. 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Die Absage der Veranstaltungen der Vereine wurden mit deren Abstimmungen getroffen.

 

Folgende Veranstaltungen sind vorerst betroffen:

23.03. Jahreshauptversammlung Freie Wähler- Unabhängige Bürger Dormitz e.V.
28.03. Dormitz tanzt
28.03. Müllsammelaktion der Agenda 21
01.04. Frühlingsfest, Seniorenkreis
04.04. Kesselfleischessen der Feuerwehr
08.04. Offenes Senioren- Kaffee

 

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